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Sie suchen eine Exklusive & Außergewöhnliche Immobilie auf Mallorca?

Oliver Hendrich Real Estate macht Träume war, sofern ihre Traumimmobilie nicht schon in unserem Exklusiven Portfolio vorhanden ist, suchen wir in unserem Netzwerk auch gerne nach der Nadel im Heuhaufen für Sie.
Wir haben uns auf das Top-Segment der auf Mallorca zum Verkauf / Vermietung stehenden Immobilien spezialisiert hat. Dabei beziehen sich unsere Vermarktungsarten sowohl auf den Kauf als auch auf die Langzeitmiete. Ob stilvolle Villa, Finca, Herrenhaus oder Luxus Appartement – wir bieten Ihnen die Mallorca Immobilien, die Ihren hohen Anforderungen entspricht. Unser speziell vor selektiertes Immobiliensortiment überzeugt mit einer Auswahl an Top Immobilien auf der von uns so geliebten Sonneninsel, die Luxusimmobilien befinden sich meist in traumhaften Lagen mit Meerespanorama und, oder Bergblick.

Exklusive Highlights wie Designer-Pools, Traumhafte Gartenlandschaften, Designer-Küchen, Riesige Sonnen-Terrassen oder Lounge-Bereiche dürfen im Luxussegment nicht fehlen. Nutzen Sie zunächst unsere umfangreiche Galerie, um sich einen Überblick über aktuelle Immobilien auf der Sonnen-Insel machen zu können.

Was macht ein Immobilienmakler/in?

Erfolgreiche Immobilienmakler / in machen ihren Kunden den Weg zur eigenen Immobilie deutlich leichter, indem Sie Ihnen diverse Aufgaben abnehmen und sie professionell lösen. So erledigen die Immobilienmakler zum Beispiel folgende Tätigkeiten:

  • Ermittlung des Verkaufswertes der Immobilie
  • Vermarktung der Immobilie sowie Behördengänge
  • Organisation von Besichtigungsterminen
  • Regelmäßige Reports über den Verkaufsstatus
  • Führung von Vertragsverhandlungen
  • Aufsetzen des Kaufvertrages
  • Begleitung zum Notartermin
  • Objektübergabe
  • Beratung nach dem Verkauf

Wie ist der Ablauf?

Eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen unterscheidet sich deutlich vom Ablauf im Heimatland.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die es zu beachten gibt und was sie bereits vor dem Kauf einer Immobilie auf Mallorca erledigen sollten.
Gerne empfehlen wir Ihnen Partner aus unserem Netzwerk, die Ihnen rechtlich beim Immobilienkauf auf Mallorca oder bei der Beantragung der Unterlagen zur Seite stehen.

Ein typischer Ablauf für den Hauskauf auf Mallorca ist zunächst der Abschluss eines privatschriftlichen Vorvertrags auch genannt Optionsvertrag, dann der Gang zum Notar, die Bezahlung der Steuern und zum Schluss die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.

Welche vorbereitenden Schritte sind zu empfehlen?

Gleich zu Beginn sollte man eine sogenannte NIE-Nummer beantragen. Dabei handelt es sich um eine Ausländeridentifikationsnummer, die dann auch gleichzeitig in Spanien als Steuernummer gilt. Von Beantragung bis zur Erteilung der NIE können je nach Auslastung des spanischen Ausländeramtes auch mal mehrere Wochen vergehen. Ebenso sollte man rechtzeitig ein spanisches Bankkonto eröffnen, um einerseits die hier in Spanien für die Kaufpreiszahlung üblichen Bankschecks ausstellen zu können und andererseits später die Hausnebenkosten darüber abwickeln zu lassen.

Was genau ist ein Optionsvertrag?

Im Optionsvertrag erwirbt man ein Optionsrecht für die Immobilie gegen Zahlung von ca. 10 Prozent der Kaufpreissumme. Während der Optionszeit, die frei wählbar ist, aber üblicherweise etwa drei Monate beträgt, hat der Käufer dann die Möglichkeit, das Kaufobjekt auf „Herz und Nieren“ zu prüfen.

Warum ist die notarielle Beurkundung in Spanien wichtig?

Während in Deutschland eine Immobilie ohne notarielle Beurkundung gar nicht erworben werden kann, ist dies in Spanien zwar generell möglich, aber nicht ratsam. Ein rein privatschriftlich geschlossener Kaufvertrag reicht nämlich nicht aus, um den neuen Eigentümer später ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dazu ist stets die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.
Kann ich mich vor dem Notar durch meinen Anwalt vertreten lassen?
Ja, eine Vertretung durch den eigenen Anwalt ist grundsätzlich möglich. Dazu muss im Vorfeld lediglich eine entsprechende notarielle Vollmachtsurkunde ausgestellt werden. Diese kann auch unter Berücksichtigung von einigen Besonderheiten vor einem deutschen Notar unterschrieben werden.

Was für Steuern fallen beim Hauskauf auf Mallorca an?

Nach dem Immobilienerwerb ist typischerweise die Grunderwerbssteuer zu zahlen, die zurzeit Kaufpreisabhängig bei zwischen 8 und 11 Prozent liegt. Es kann aber auch Konstellationen geben, bei denen die spanische Mehrwertsteuer (entweder 21 oder 10 Prozent) sowie die sogenannte Stempelsteuer von juristischen Dokumenten anfällt.
Was sollte man unbedingt für die Erwerbsnebenkosten auf Mallorca einplanen?
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich für die Hausnebenerwerbskosten zwischen 10 und 15 Prozent vom Kaufpreis einzukalkulieren. Bei dieser Berechnung sind dabei die folgenden Erwerbsnebenkosten berücksichtigt: Grunderwerbssteuer, Honorare für den Anwalt und Notar, Gebühr Grundbuchamt.

Was ist nach dem Erwerb zu berücksichtigen?

Nach dem Erwerb und Zahlung der Steuern muss der neue Eigentümer noch ins Grundbuch eingetragen werden. Ebenso müssen die Versorgerverträge (Strom, Gas, Wasser) auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden.

Wichtige Informationen für den Kauf einer Immobilie auf der Sonneninsel Mallorca

Ein Rechtsanwalt ist für den Immobilienkauf nicht vorgeschrieben, aber vor allem bei den auf Mallorca üblichen großen Investitionen sinnvoll, etwa für die Unterlagenprüfung. Denn der selbst beauftragte (deutschsprachige) Anwalt hat allein die Interessen des Mandanten zu vertreten und haftet für Beratungsfehler. Die Kosten liegen üblicherweise bei einem Prozent des notariellen Kaufpreises der Immobilie.

Das Bankkonto auf Mallorca ist unverzichtbar, denn der Kaufpreis für eine Immobilie wird üblicherweise per Bankscheck einer spanischen Bank beim Notartermin entrichtet. Schon deswegen ist eine spanische Kontoverbindung notwendig. Aber auch die Abbuchung der laufenden Kosten der Mallorca-Immobilie, etwa für Strom, Wasser, Hausgeld (Communidad) ist das Bankkonto unverzichtbar.

N.I.E. rechtzeitig beantragen – denn nur mit N.I.E. ist Immobilien-Erwerb auf Mallorca möglich!

N.I.E. Ohne eine spanische Steuernummer für Ausländer N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero) ist der Immobilienkauf auf Mallorca nicht möglich. Wenn immer es um Geld geht, so z. B. bereits beim Optionsvertrag mit Anzahlung, wird eine N.I.E verlangt. Sie kann beim Ausländeramt auf Mallorca sowie bei spanischen Konsulaten in Deutschland beantragt werden.

Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería)
Carrer Ciutat de Querétaro s/n
07007 Palma de Mallorca
Telefon: +34 971 98 91 70

Auf Mallorca wird die N.I.E. in der Regel am gleichen Tag vergeben (Frühaufsteher sind im Vorteil), beim Antrag über ein spanisches Konsulat mit Mail-Versand der N.I.E. sind etwa zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit einzuplanen. Notwendig ist das Formblatt EX-15 sowie eine Kopie des Personalausweises. Die Kosten: rund 15 Euro.

Wenn beim Notar (Notario) der Kauf der Immobilie auf Mallorca besiegelt wird, sind die Vertragspartner verpflichtet, ihre spanische Steueridentifikationsnummer vorzuzeigen. Die Nummern werden in der Urkunde niedergeschrieben.

Der Kaufvertrag für eine Immobilie wird mitunter auch nur Escritura genannt. Wer eine Mallorca-Immobilie kaufen will, sollte sich den Kaufvertrag des Verkäufers zeigen lassen, darüber hinaus den Eintragungsvermerk des Grundbuchamts (Registro de la Propiedad) sowie die Katasterreferenz (referencia catastral).

Handelt es sich beim Immobilien-Verkäufer und dem Käufer um natürliche Personen, fällt Grunderwerbsteuer an. Seit 2016 ist die Grunderwerbsteuer wie folgt gestaffelt:

Kaufpreis bis 400.000 Euro: acht Prozent
zwischen 400.000,01 Euro und 600.000 Euro: neun Prozent
zwischen 600.000,01 Euro und 1.000.000 Euro: zehn Prozent
über 1.000.000 Euro: elf Prozent

Wenn der Verkäufer der Immobilie eine juristische Person ist, fällt Mehrwertsteuer (IVA) an. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es sich um einen Ersterwerb handelt, also einen Neubau. Die IVA-Steuersätze hängen von der Immobilie ab: Wohnungen (10 Prozent), Häuser (10 Prozent), gewerbliche Immobilien (21 Prozent), Garagen (21 Prozent).

Wer seine neue Immobilie auf Mallorca lange nutzt und sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhält, wird Resident, erhält eine Residencia und genießt einige Vorteile. Allerdings gibt es auch Nachteile: Der Resident unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht, wird also mit dem weltweiten Einkommen und Vermögen in Spanien veranlagt.

Selbst wer keinen Residenten-Status hat, muss daran denken: Bei Immobilieneigentum auf Mallorca besteht die Pflicht, eine jährliche Steuererklärung beim spanischen Finanzamt einzureichen – auch wenn die Villa oder Finca nur selbst genutzt wurde. Es wird ein fiktiver Nutzungswert von 1,1 Prozent des Katasterwertes zugrunde gelegt. Darauf sind 24,75 % Einkommenssteuer abzuführen.

Die I.B.I ist die jährliche Grundsteuer, die ebenfalls auf der Grundlage des Katasterwertes berechnet wird. Sie ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, kann also in Palma de Mallorca höher sein als im benachbarten Llucmajor. Der Immobilien-Käufer sollte sich vom Verkäufer die IBI-Zahlungsbelege vorlegen lassen, denn er haftet für Steuerschulden, wenn er die Mallorca-Immobilie erwirbt. Außerdem weiß er dann auch gleich, wie hoch die Grundsteuer für die Wohnung, Finca oder Villa sein wird.

Sprechen Sie mit uns

Um Angebot und Nachfrage im exklusiven Bereich der Immobilie auf Mallorca optimal erfüllen zu können, pflegen wir erstklassige Kontakte zu anerkannten Bauträgern, Architekten und Sachverständigen. Wir sind außerdem Teil eines ausgezeichnet funktionierenden und weitreichenden Netzwerkes aus Anwälten, Notaren, Bankspezialisten und wichtigen Vertretern aus Wirtschaft und Kultur. Um den Kauf Ihrer neuen Mallorca Immobilie einzuleiten, sind wir hervorragend aufgestellt. Die Eigenschaften Diskretion, Seriosität und Zuverlässigkeit kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit! Wenn Sie sich von unseren erfahrenen Experten eine professionelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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